Ihr Immobilienmakler für den Rhein-Kreis Neuss
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Erstellen des Energieausweises

Ohne Energieausweis geht es nicht mehr

Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.05.2014 ist der Eigentümer und Vermieter beim Verkauf und bei der Vermietung verpflichtet, schon bei der Besichtigung einen Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Auch bei Immobilienanzeigen im Internet und in Printmedien müssen die wichtigsten Energiewerte der Immobilie angegeben werden. Bei Immobilien mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis dauerhaft ausgehängt werden.

Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht droht dem Eigentümer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro!


Mehr Sicherheit für Verkäufer

Wir kümmern uns auch um die Erstellung des rechtskonformen Energieausweises für Ihre Immobilie. Selbstverständlich geben wir in den Immobilienanzeigen und im Exposé die geforderten Energiewerte an und händigen den Kauf- bzw. Mietinteressenten den Energieausweis bei der Besichtigung der Immobilie aus.

Informationen zum Energieausweis
Gesetzliche Grundlagen und Ausweisarten des Energieausweises